Link zu: Startseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
Chancen NRW
NRW Portal zur individuellen Förderung
Kontakt  |  Impressum        
Beratungsangebote

Karte klicken: NRW Suche

Ort:
Praxisbeispiele
Materialdatenbank
Aus den Regionen

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Bewerbung. 

Verfahrensschritte

Die Teilnahme an der Initative „Gütesiegel Individuelle Förderung" ist freiwillig. Es können sich alle Schulen bewerben, die die individuelle Förderung zu einem Schwerpunkt der schulischen Arbeit gemacht haben. Eine Bewerbung für das "Gütesiegel Individuelle Förderung" ist online jederzeit möglich.

Die Bewerbung einer Schule geschieht im Einvernehmen mit der Schulkonferenz. Schulen in privater Trägerschaft fügen ihrer Bewerbung ein Schreiben des Trägers bei, der sein Einverständnis mit der Bewerbung zum Ausdruck bringt. 

Schulen, die den genannten Anforderungen entsprechen, erhalten das Gütesiegel für die Dauer von drei Jahren. Schulen, die weitere Entwicklungsschritte benötigen, erhalten eine Anwartschaft und weitere Beratung. Mit der Vergabe des „Gütesiegel Individuelle Förderung" ist kein Ranking verbunden. 

Pro Jahr werden zwei Verleihungen (Frühjahr und Herbst) durchgeführt. Um in der Frühjahrsverleihung berücksichtigt werden zu können, muss eine Schule ihre Bewerbung bis zum 15. Oktober eingereicht haben. Für die Verleihung im Herbst muss die Bewerbung bis zum 15. April des laufenden Jahres eingegangen sein. 

Interessierte Schulen begeben sich über die Teilnahme an der Onlinebewerbung in das Verfahren (1. Schritt).

Auf der Grundlage der Angaben, die die Schule zu ihrer Praxis der individuellen Förderung macht, wird durch eine Jury ein Gespräch mit der Schule (2. Schritt) vorbereitet. Die zuständige Schulaufsicht bringt in dieses Gespräch ihre Kenntnisse und Erfahrungen zur Arbeit der Schule ein.

Dieses Gespräch wird ausgewertet und führt zu einem Votum, das dem Ministerium für Schule und Weiterbildung vorgelegt wird. Das Ministerium trifft auf dieser Grundlage eine Entscheidung  über die Verleihung des „Gütesiegel Individuelle Förderung" (3. Schritt).

 

1. Onlinebewerbung

Die Bewerbung wird über die Teilnahme am Online-Verfahren eröffnet.

Die Individuelle Förderung ist in den Schulen vielfältig ausgeprägt und unterliegt auch schulformbezogenen Besonderheiten. Diese sind zusätzlich abhängig von den Rahmenbedingungen einzelner Schulen. Daher liegen für die folgenden Schulformen eigene Bewerbungsbögen zur Gütesiegelbewerbung vor:

Im Onlineverfahren sind die Fragen des Bewerbungsbogens „Gütesiegel Individuelle Förderung" vier Handlungsfeldern zugeordnet. Es werden die Handlungsfelder "Grundlagen schaffen - Beobachtungskompetenz stärken", "Mit Vielfalt umgehen", "Übergänge und Lernbiografien bruchlos gestalten", "Wirksamkeit / Förderung über Strukturen sichern" unterschieden.

In diesen Handlungsfeldern sind Maßnahmen und Konzepte der individuellen Förderung, die derzeit in der schulischen Praxis in NRW zu finden sind, als Antwortitems zusammengestellt. Bezogen auf diese Items gibt die Schule mit Hilfe einer vierstufigen Skala eine Selbsteinschätzung zum Entwicklungsstand ihrer Praxis der individuellen Förderung an. Die Selbsteinschätzung ihres Entwicklungsstands zur individuellen Förderung bildet den Grundstein der schulischen Bewerbung. Ergänzend kann die Schule aufeinander abgestimmte Materialien der Bewerbung (bis zu 10 Seiten) online beifügen. Hierzu zählen ergänzende Dokumente und Angaben, wie z. B.:

  • Auszüge aus dem Schulprogramm, soweit es das schulische Konzept der individuellen Förderung betrifft,

  • Bausteine der schulischen Förderung, die über Materialbeispiele illustriert sind,

  • eine Übersicht über die beigefügten Materialien,

  • ein Schaubild, das einen Überblick über die Säulen und Arbeitsfelder der individuellen Förderung in der Schule bietet.

Nach Eingabe der Daten im Rahmen der Onlinebewerbung erhalten die Schulen durch das System eine automatische Rückmeldung zum Eingang ihrer Bewerbung. Die von der Schule eingereichten Daten dienen der Vorbereitung des Schulbesuchs und sind Grundlage für das Gesprächs mit der Jury.

 

2.  Schulbesuch

Der Schulbesuch wird von einer Jury (erfahrene Schulleiterinnen und Schulleiter, Experten und Expertinnen der individuellen Förderung) durchgeführt. Die zuständige Schulaufsicht nimmt an dem Gespräch teil. 

Grundlage des strukturierten Gesprächs sind die von der Schule eingereichten Unterlagen und gegebenenfalls eine schulische Präsentation. Ziel des Gesprächs ist es, die schulischen Stärken und Entwicklungsbedarfe im Arbeitsfeld der individuellen Förderung herauszustellen.

Für das Gespräch kann die Schule eine Präsentation vorbereiten. Es findet in einem kleinen Teilnehmerkreis statt, zu dem die Schule auch die Vertreterinnen und Vertreter einlädt, die zur jeweiligen Förderinitiative authentisch berichten können. Im Gespräch werden von der Schulleitung auch Ergebnisse der schulischen Arbeit bereit gestellt, die im Rahmen von Lernstandserhebungen, zentralen Prüfungen oder über den Besuch der Qualitätsanalyse dokumentiert sind.

Das Gespräch sollte den Zeitrahmen von maximal 3 Stunden nicht überschreiten.

Die für die Schule zuständige Schulaufsicht bringt ihr Wissen über die schulische Arbeit im Bereich der individuellen Förderung in das Gespräch ein und begleitet die Schule im weiteren Verlauf des Verfahrens. Die Jury koordiniert den Termin des jeweiligen Schulbesuchs.

 

3. Entscheidung zur Vergabe

Auf der Basis des Juryberichts erhalten alle Schulen eine Rückmeldung und Begründung der Entscheidung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung. Die Rückmeldung und Entscheidung zur Vergabe ist so gestaltet, dass die Schule in ihrem Bemühen um eine gelingende Praxis der individuellen Förderung gestärkt wird. Hiermit sind in der Folge spezielle Beratungs- und Fortbildungsangebote verbunden.

Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung haben Konzepte, die ein innovatives, planvolles und systematisch entwickeltes Vorgehen in den zentralen Handlungsfeldern der individuellen Förderung belegen. Die schulische Arbeit muss sich über alle vier Handlungsfelder erstrecken und eine Profilierung in mindestens zwei Handlungsfeldern aufweisen.

In der Bewerbung erfolgreiche Schulen erhalten das Gütesiegel für die Dauer von drei Jahren. Sie können sich nach dieser Zeit um eine Weiterführung des Siegels bewerben. Status und Weiterentwicklung ihrer Förderpraxis werden im Rahmen ihrer erneuten Bewerbung geprüft.

Schulen, die das „Gütesiegel Individuelle Förderung" erhalten, verpflichten sich, ihre Initiativen im Bereich der individuellen Förderung weiter zu entwickeln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Benchmarks). Durch diesen Austausch sollen alle Schulen Anregungen und Orientierungen erhalten, ihre schulische Praxis der individuellen Förderung zu reflektieren.

Schulen, deren Bewerbung um das „Gütesiegel Individuelle Förderung" zunächst nicht erfolgreich war, können sich nach Ablauf einer vereinbarten Zeit erneut bewerben. Sie erhalten spezielle Beratungsangebote.

© 2006 - 2010 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen